„Die Zufriedenheit meiner Mandanten liegt mir am Herzen!“
Aufsetzen von Verträgen, Testamenten, Vorsorgeverfügungen; Überprüfung dieser Dokumente; allgemeine rechtliche Beratung
Ich sehe mich zunächst als Ihre Beraterin in Rechtsangelegenheiten, getreu dem Motto: „Keine Unterschrift ohne Anwalt“. Sowohl bei Vertragsabschlüssen jeglicher Art als auch bei der Errichtung von Testamenten und Vorsorgeverfügungen ist juristische Beratung dringend zu empfehlen, um spätere Nachteile oder Streitigkeiten schon im Vorfeld zu verhindern.
Informationen aus dem Internet können für Ratsuchende ein erster „Wegweiser“ sein. Eine Einzelfallprüfung ersetzen diese jedoch nicht. Jeder Sachverhalt ist anders, auch können individuelle Interessen unterschiedlich sein. Deswegen rate ich von der ungeprüften Übernahme von Mustern aus dem Internet ausdrücklich ab. Nur mit fundierter juristischer Beratung kann eine auf Ihre Wünsche und Verhältnisse abgestimmte vertragliche oder testamentarische Regelung getroffen werden.
Klageverfahren vor den ordentlichen Gerichten
Ich begleite sie außerdem in Klageverfahren, setze Ihre berechtigten Ansprüche durch und weise auf Prozessrisiken hin, so dass Sie jederzeit in der Lage sind, eigenverantwortliche Entscheidungen in Ihrer Rechtsangelegenheit zu treffen.
Ich betreue Sie persönlich, bediene mich juristischer Datenbanken und bilde mich kontinuierlich fort.
Um Ihrem Auftrag an mich so gerecht zu werden, dass Sie und auch ich zufrieden mit meiner Arbeit sind, habe ich mir mit der Gründung meiner Kanzlei das passende Umfeld geschaffen.
Sprechen Sie mich wegen Ihrer Rechtsfragen an, auch wenn diese nicht in meinen Kerngebieten aufgeführt sind. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Kosten
Erstberatung, Beratung
Die Kosten einer (Erst-)Beratung richten sich nach Umfang und Schwierigkeit der Beratung und nach dem Wert des Beratungsgegenstands. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) soll der Rechtsanwalt auf den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung hinwirken. Wird eine solche nicht abgeschlossen, beträgt die Höchstgebühr einer Erstberatung gegenüber Verbrauchern 190,00 €. Ob dieser Betrag voll ausgeschöpft wird, hängt von den oben genannten Kriterien ab.
Beratende Tätigkeit, die über eine Erstberatung (also ein Beratungsgespräch mit Ratserteilung) hinausgeht, berechne ich auf Basis eines individuell zu vereinbarenden Stundensatzes.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, können Sie sich dort die Kosten meiner Tätigkeit erstatten lassen. Auf ausdrücklichen Wunsch übernehme ich die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung. Bitte beachten Sie, dass je nach Einzelfall eine zusätzliche Vereinbarung nach Stundensatz zu schließen ist bzw nicht alle anfallenden gesetzlichen Gebühren von der Rechtschutzversicherung übernommen werden, so dass Sie in diesen Fällen einen Teil der entstehenden Kosten selbst zu tragen haben.
Tritt keine Rechtschutzversicherung ein, berechnen sich die Kosten meiner Tätigkeit nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bzw. nach Stundensatz.
Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe
Die Gewährung von Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe ist von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die Prozesskostenhilfe zusätzlich noch von den Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage abhängig.
Transparenz ist mir auch auf der Kostenseite wichtig – lassen Sie uns darüber sprechen!
Leistungen, Kosten und Kommunikation

Meine Leistungen
Erbrecht und Strafrecht
Seit mehr als 20 Jahren berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in rechtlich und persönlich anspruchsvollen Situationen. Meine Schwerpunkte liegen heute im Erbrecht und im Strafrecht.
Erbrecht
Ich berate bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vermögensübertragungen sowie bei Fragen der vorweggenommenen Erbfolge. In erbrechtlichen Auseinandersetzungen vertrete ich Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht – insbesondere bei Pflichtteilsansprüchen, Erbengemeinschaften und Streitigkeiten über den Nachlass.
Strafrecht
Ich verteidige Beschuldigte im Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Dabei übernehme ich sowohl die frühzeitige Beratung nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens als auch die Verteidigung in umfangreichen und anspruchsvollen Strafverfahren.
Kosten
Erstberatung, Beratung
Die Kosten einer (Erst-)Beratung richten sich insbesondere nach Umfang und Schwierigkeit der Beratung sowie nach der Bedeutung der Angelegenheit. Die Vergütung für die Erstberatung wird vorab mit Ihnen vereinbart. Sie wissen daher bereits vor dem Beratungstermin, welche Kosten für die Beratung entstehen.
Weitergehende Beratung
Eine beratende Tätigkeit, die über ein Erstberatungsgespräch mit Ratserteilung hinausgeht, insbesondere die Prüfung von Unterlagen oder eine weitergehende rechtliche Ausarbeitung, berechne ich auf Grundlage einer individuell zu vereinbarenden Vergütung.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Die Vergütung für eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und/oder einer mit Ihnen geschlossenen Vergütungsvereinbarung. Je nach Art und Umfang des Mandats kann insbesondere eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart werden.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, können Sie die von mir erteilten Rechnungen dort zur Prüfung einer Kostenerstattung einreichen. Die Abrechnung meiner Tätigkeit erfolgt grundsätzlich Ihnen gegenüber.
Auf ausdrücklichen Wunsch kann ich die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen. Bitte beachten Sie, dass eine Rechtsschutzversicherung – abhängig vom Versicherungsvertrag und der jeweiligen Angelegenheit – nicht sämtliche entstehenden Kosten übernehmen muss. Soweit keine oder keine vollständige Kostenübernahme erfolgt, sind die nicht erstatteten Kosten von Ihnen zu tragen.
Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe
Die Gewährung von Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe ist von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die Prozesskostenhilfe zusätzlich noch von den Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage abhängig.
Transparenz ist mir auch auf der Kostenseite wichtig – lassen Sie uns darüber sprechen!
Kontaktaufnahme und Kommunikation
Um Ihre Anliegen sorgfältig und mit der nötigen Tiefe bearbeiten zu können, arbeite ich nach einer festen zeitlichen Struktur:
– Anfragen per E-Mail beantworte ich in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.
– Telefonate und Rücksprachen erfolgen nach Terminabsprache.
– In akuten Fällen können Sie mir das Stichwort „EILT“ übermitteln – ich melde mich dann so bald wie möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass meine Rückmeldungen nicht immer „ad hoc“, dafür aber fundiert und individuell erfolgen.