Nachlassplanung, vorzeitige Vermögensübertragung, Steueroptimierung
Um Steuerfreibeträge voll ausnutzen zu können, kann die lebzeitige Weitergabe von Vermögenswerten sich empfehlen. Interessante Rechtsprechung dazu gab es kürzlich vom Finanzgericht Hamburg. Das urteil, die rechtlichen Erwägungen und daraus resultierende Handlungsmöglichkeiten möchte ich nachfolgend darstellen. Finanzgericht Hamburg, Urt. vom 20.08.2019 Gemäß § 16 ErbStG (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz) liegt der Freibetrag von Kindern gegenüber ihren Eltern bei 400.000 €, [...]