Familienrecht
In Trennungs- und Scheidungssituationen prüfe und berechne ich Ihre Unterhaltsansprüche und die Ihrer gemeinsamen Kinder. Auch das gemeinsame Vermögen ist auseinanderzusetzen, Zugewinnausgleichsansprüche sind zu ermitteln und zu berechnen. Ich setze Ihre berechtigten Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüche gerichtlich durch, sofern mit Ihrem Ehegatten nicht eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden kann.
Eine Trennung/ Scheidung hat zudem immer auch erbrechtliche Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt. Auch hierüber berate ich Sie, so dass Sie mit meiner fachkundigen Unterstützung die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten können.
Auch Fragen des elterlichen Umgangs mit gemeinsamen minderjährigen Kindern sowie der Ausübung des Sorgerechts sind gegebenenfalls zu klären und festzuschreiben. Hierbei ist viel Fingerspitzengefühl gefragt; letztlich entscheidend ist das Wohl Ihres/r Kindes/r. Ihre konkrete Situation bespreche ich gerne mit Ihnen und vertrete Ihre Position gegenüber dem anderen Elternteil.
Um eine einvernehmliche Scheidung herbeizuführen, können diese Punkte in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt werden. Ich begleite Sie bei der Aushandlung aller Ihnen wichtiger und zu regelnder Aspekte und fasse einen Entwurf Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung ab, die dann beim Notar beurkundet wird.
Der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung hat den Vorteil, dass langwierige und emotional zermürbende gerichtliche Verfahren über die sog. Folgesachen (Unterhalt, Güterrechtssachen, Versorgungsausgleich, Ehewohnungs- und Hausratssachen) durch eine Einigung im Vorfeld der Ehescheidung vermieden werden und die Scheidung der Ehe somit schneller und unkomplizierter stattfinden kann.
In dieser für Sie emotional belastenden Situation unterstütze ich Sie durch Prüfung der sich an die Trennung/ Scheidung anschließenden rechtlichen Fragen, Vertretung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche sowie Aufnahme von Verhandlungen zwecks Abschlusses einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Erbengemeinschaft, Verwaltung des Nachlasses, Klageoptionen
Wesen der Erbengemeinschaft Eine Erbengemeinschaft ist auf Auseinandersetzung angelegt. Ziel der Auseinandersetzung ist die Aufteilung des (Rein-)Nachlasses in der Form, dass die jeweiligen quotenmäßigen Anteile jedem der Miterben als ausschließlich [...]
Meine Spezialisierung – Ihr Vorteil!
Kein Rechtsanwalt kann sich in allen Rechtsgebieten gleichermaßen gut auskennen.
Eine hohe Spezialisierung bewirkt kürzere Einarbeitungszeiten, detaillierteres und schneller abrufbares Fachwissen und kommt Ihnen als Mandant so letztlich in der Fallbearbeitung und im erfolgreichen Abschluss Ihrer Angelegenheit zugute.
Einerseits aus Interesse an der rechtlichen Materie, andererseits aber auch aufgrund persönlicher Erfahrungen, habe ich mich im Laufe meiner nun fast 15jährigen Anwaltstätigkeit auf die genannten Rechtsgebiete spezialisiert.
Ich stehe in den genannten Rechtsgebieten Privatpersonen, Verbänden sowie mittelständischen Unternehmen mit meinem juristischen Know-How und persönlichem Einsatz gleichermaßen zur Verfügung.
Kontinuierliche Fortbildung, gute Erreichbarkeit und vorausschauende sowie verständliche Beratung sind meine Arbeitsmaxime.
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Ich nehme mir Zeit für Sie!