Anforderungen an die Erfolgsaussichten bei Verfahrens- und Prozesskostenhilfe (VKH/ PKH)

Wie bereits im auf dieser Seite im Menüpunkt „Leistungen und Kosten“ angesprochen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für gerichtliche Verfahren Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrens- und Prozesskostenhilfe

Deren Gewährung hängt zum einen von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Antragstellers, zum anderen von den Erfolgsaussichten des beabsichtigten Verfahrens/ der beabsichtigten Klage ab.

Erfolgsaussichten sind dann gegeben, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zu den Erfolgsaussichten

Wann dies der Fall ist, hat kürzlich das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen nochmals konkretisiert.

Verfahrens-/ Prozesskostenhilfe sei zwar nicht erst dann zu gewähren, wenn der Erfolg zu 100 % feststehe. Es reiche hierzu bereits eine „gewisse  (Erfolgs-)Wahrscheinlichkeit“ aus.

Wenn das Gericht bei der Prüfung eines Antrags auf Verfahrenskosten-/ Prozesskostenhilfe zu dem Ergebnis komme, dass der Standpunkt des Antragstellers zutreffend/ vertretbar ist und es die Beweisführung für möglich hält, habe es die Gewährung von Verfahrens-/ Prozesskostenhilfe zu bewilligen.

Halte es die Erfolgschancen zwar für gegeben, jedoch fernliegend, komme die Gewährung von Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe nicht in Betracht.

Vorbereitung eines Antrags auf VKH/ PKH

Mit der Einreichung eines Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist daher zwingend die Antrags-/ Klagebegründung (ggf. im Entwurf) einzureichen.

Hierfür ist zunächst die Sach- und Rechtslage zu überprüfen, es sind Beweismittel aufzubereiten oder auch zunächst einzuholen sowie bereits ergangene Rechtsprechung, die das Klagebegehren gegebenenfalls stützt, zu sichten.

Wegen Fragen zu Ihrer Rechtsangelegenheit sowie zur Gewährung von Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe setzen Sie sich gerne mit mir  in Verbindung.

Martina Spintig

Rechtsanwältin

Anforderungen an die Erfolgsaussichten bei Verfahrens- und Prozesskostenhilfe (VKH/ PKH)

Wie bereits im auf dieser Seite im Menüpunkt „Leistungen und Kosten“ angesprochen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für gerichtliche Verfahren Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrens- und Prozesskostenhilfe

Deren Gewährung hängt zum einen von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Antragstellers, zum anderen von den Erfolgsaussichten des beabsichtigten Verfahrens/ der beabsichtigten Klage ab.

Erfolgsaussichten sind dann gegeben, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zu den Erfolgsaussichten

Wann dies der Fall ist, hat kürzlich das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen nochmals konkretisiert.

Verfahrens-/ Prozesskostenhilfe sei zwar nicht erst dann zu gewähren, wenn der Erfolg zu 100 % feststehe. Es reiche hierzu bereits eine „gewisse  (Erfolgs-)Wahrscheinlichkeit“ aus.

Wenn das Gericht bei der Prüfung eines Antrags auf Verfahrenskosten-/ Prozesskostenhilfe zu dem Ergebnis komme, dass der Standpunkt des Antragstellers zutreffend/ vertretbar ist und es die Beweisführung für möglich hält, habe es die Gewährung von Verfahrens-/ Prozesskostenhilfe zu bewilligen.

Halte es die Erfolgschancen zwar für gegeben, jedoch fernliegend, komme die Gewährung von Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe nicht in Betracht.

Vorbereitung eines Antrags auf VKH/ PKH

Mit der Einreichung eines Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist daher zwingend die Antrags-/ Klagebegründung (ggf. im Entwurf) einzureichen.

Hierfür ist zunächst die Sach- und Rechtslage zu überprüfen, es sind Beweismittel aufzubereiten oder auch zunächst einzuholen sowie bereits ergangene Rechtsprechung, die das Klagebegehren gegebenenfalls stützt, zu sichten.

Wegen Fragen zu Ihrer Rechtsangelegenheit sowie zur Gewährung von Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe setzen Sie sich gerne mit mir  in Verbindung.

Martina Spintig | Rechtsanwältin