„Die Zufriedenheit meiner Klienten liegt mir am Herzen!“
Aufsetzen von Verträgen, Testamenten, Vorsorgeverfügungen; Überprüfung dieser Dokumente; allgemeine rechtliche Beratung
Ich sehe mich zunächst als Ihre Beraterin in Rechtsangelegenheiten, getreu dem Motto: „Keine Unterschrift ohne Anwalt“. Sowohl bei Vertragsabschlüssen jeglicher Art als auch bei der Errichtung von Testamenten und Vorsorgeverfügungen ist juristische Beratung dringend zu empfehlen, um spätere Nachteile oder Streitigkeiten schon im Vorfeld zu verhindern.
Informationen aus dem Internet können für Ratsuchende ein erster „Wegweiser“ sein. Eine Einzelfallprüfung ersetzen diese jedoch nicht. Jeder Sachverhalt ist anders, auch können individuelle Interessen unterschiedlich sein. Deswegen rate ich von der ungeprüften Übernahme von Mustern aus dem Internet ausdrücklich ab. Nur mit fundierter juristischer Beratung kann eine auf Ihre Wünsche und Verhältnisse abgestimmte vertragliche oder testamentarische Regelung getroffen werden.
Klageverfahren vor den ordentlichen Gerichten und der Sozialgerichtsbarkeit
Ich begleite sie außerdem in Klageverfahren, setze Ihre berechtigten Ansprüche durch und weise auf Prozessrisiken hin, so dass Sie jederzeit in der Lage sind, eigenverantwortliche Entscheidungen in Ihrer Rechtsangelegenheit zu treffen.
Ich betreue Sie persönlich, bediene mich juristischer Datenbanken und bilde mich kontinuierlich fort.
Um Ihrem Auftrag an mich so gerecht zu werden, dass Sie und auch ich zufrieden mit meiner Arbeit sind, habe ich mir mit der Gründung meiner Kanzlei das passende Umfeld geschaffen.
Sprechen Sie mich wegen Ihrer Rechtsfragen an, auch wenn diese nicht in meinen Kerngebieten aufgeführt sind. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Kosten
Erstberatung, Beratung
Die Kosten einer (Erst-)Beratung richten sich nach Umfang und Schwierigkeit der Beratung und nach dem Wert des Beratungsgegenstands. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) soll der Rechtsanwalt auf den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung hinwirken. Wird eine solche nicht abgeschlossen, beträgt die Höchstgebühr einer Erstberatung gegenüber Verbrauchern 190,00 €. Ob dieser Betrag voll ausgeschöpft wird, hängt von den oben genannten Kriterien ab.
Beratende Tätigkeit, die über eine Erstberatung (also ein Beratungsgespräch mit Ratserteilung) hinausgeht, berechne ich auf Basis eines individuell zu vereinbarenden Stundensatzes.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, können Sie sich dort die Kosten meiner Tätigkeit erstatten lassen. Auf ausdrücklichen Wunsch übernehme ich die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung. Bitte beachten Sie, dass je nach Einzelfall eine zusätzliche Vereinbarung nach Stundensatz zu schließen ist bzw nicht alle anfallenden gesetzlichen Gebühren von der Rechtschutzversicherung übernommen werden, so dass Sie in diesen Fällen einen Teil der entstehenden Kosten selbst zu tragen haben.
Tritt keine Rechtschutzversicherung ein, berechnen sich die Kosten meiner Tätigkeit nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bzw. nach Stundensatz.
Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe
Die Gewährung von Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe ist von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die Prozesskostenhilfe zusätzlich noch von den Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage abhängig.
Transparenz ist mir auch auf der Kostenseite wichtig – lassen Sie uns darüber sprechen!
Leistungen & Kosten
Meine Leistungen
Aufsetzen von Verträgen, Testamenten, Vorsorgeverfügungen; Überprüfung dieser Dokumente; allgemeine rechtliche Beratung
Ich sehe mich zunächst als Ihre Beraterin in Rechtsangelegenheiten, getreu dem Motto: „Keine Unterschrift ohne Anwalt“. Sowohl bei Vertragsabschlüssen jeglicher Art als auch bei der Errichtung von Testamenten und Vorsorgeverfügungen ist juristische Beratung dringend zu empfehlen, um spätere Nachteile oder Streitigkeiten schon im Vorfeld zu verhindern.
Informationen aus dem Internet können für Ratsuchende ein erster „Wegweiser“ sein. Eine Einzelfallprüfung ersetzen diese jedoch nicht. Jeder Sachverhalt ist anders, auch können individuelle Interessen unterschiedlich sein. Deswegen rate ich von der ungeprüften Übernahme von Mustern aus dem Internet ausdrücklich ab. Nur mit fundierter juristischer Beratung kann eine auf Ihre Wünsche und Verhältnisse abgestimmte vertragliche oder testamentarische Regelung getroffen werden.
Klageverfahren vor den ordentlichen Gerichten und der Sozialgerichtsbarkeit
Ich begleite sie außerdem in Klageverfahren, setze Ihre berechtigten Ansprüche durch und weise auf Prozessrisiken hin, so dass Sie jederzeit in der Lage sind, eigenverantwortliche Entscheidungen in Ihrer Rechtsangelegenheit zu treffen.
Ich betreue Sie persönlich, bediene mich juristischer Datenbanken und bilde mich kontinuierlich fort.
Um Ihrem Auftrag an mich so gerecht zu werden, dass Sie und auch ich zufrieden mit meiner Arbeit sind, habe ich mir mit der Gründung meiner Kanzlei das passende Umfeld geschaffen.
Sprechen Sie mich wegen Ihrer Rechtsfragen an, auch wenn diese nicht in meinen Kerngebieten aufgeführt sind. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Kosten
Erstberatung, Beratung
Die Kosten einer (Erst-)Beratung richten sich nach Umfang und Schwierigkeit der Beratung und nach dem Wert des Beratungsgegenstands. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) soll der Rechtsanwalt auf den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung hinwirken. Wird eine solche nicht abgeschlossen, beträgt die Höchstgebühr einer Erstberatung gegenüber Verbrauchern 190,00 €. Ob dieser Betrag voll ausgeschöpft wird, hängt von den oben genannten Kriterien ab.
Beratende Tätigkeit, die über eine Erstberatung (also ein Beratungsgespräch mit Ratserteilung) hinausgeht, berechne ich auf Basis eines individuell zu vereinbarenden Stundensatzes.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, können Sie sich dort die Kosten meiner Tätigkeit erstatten lassen. Auf ausdrücklichen Wunsch übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Abrechnungen erfolgen stets Ihnen gegenüber. Bitte beachten Sie, dass je nach Einzelfall eine zusätzliche Vereinbarung nach Stundensatz zu schließen ist bzw. nicht alle gesetzlichen Gebühren von der Rechtschutzversicherung übernommen werden, so dass Sie in diesen Fällen einen Teil der entstehenden Kosten selbst zu tragen haben.
Tritt keine Rechtschutzversicherung ein, berechnen sich die Kosten meiner Tätigkeit nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bzw. nach Stundensatz.
Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe
Die Gewährung von Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe ist von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die Prozesskostenhilfe zusätzlich noch von den Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage abhängig.
Transparenz ist mir auch auf der Kostenseite wichtig – lassen Sie uns darüber sprechen!