Strafverteidigung in Salem und am Bodensee – Rechtsanwältin Martina Spintig
Vorladung, Ermittlungsverfahren, Strafbefehl oder Haftbefehl: Ich verteidige Sie entschlossen und juristisch präzise – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung, in Rechtsmitteln bis hin zu Fragen der Vollstreckung.
Schwerpunkte der Verteidigung
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren (Aussageverweigerungsrecht, Akteneinsicht)
- Strafbefehl & Hauptverhandlung
- Rechtsmittel (Berufung, Revision)
- Haftprüfung und Haftbeschwerde
- Beratung bei Hausdurchsuchungen
- Strafvollstreckungsrecht
Warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist
- Unbedachte Aussagen lassen sich kaum korrigieren.
- Rechte sichern: Akteneinsicht, Beweisanträge, Verfahrensstrategie.
- Früh angesetzte Weichenstellungen beeinflussen den Verfahrensausgang.
Ablauf der Verteidigung
- Sofortkontakt: Nach Erhalt von Polizei-/Gerichtspost melden (07553 / 5379300 | E-Mail).
- Akteneinsicht: Grundlage jeder fundierten Verteidigung.
- Strategie: Individuell, fallbezogen, zielgerichtet.
- Vertretung: Entschlossen – in allen Instanzen bis zur Vollstreckung.
Sofort handeln
In Strafsachen zählt jede Stunde. Rufen Sie mich an: 07553 / 5379300 oder schreiben Sie an info@kanzleispintig.de.
Häufige Fragen zur Strafverteidigung (Salem & Umgebung)
- Soll ich zur polizeilichen Vernehmung erscheinen?
- Sie sind nicht verpflichtet auszusagen. Holen Sie vorab anwaltlichen Rat ein – frühzeitige Verteidigung ist entscheidend.
- Was bringt die Akteneinsicht?
- Erst die Akte zeigt den Stand der Vorwürfe und Beweise; darauf basiert eine sinnvolle Verteidigungsstrategie.
- Lohnt sich Einspruch gegen einen Strafbefehl?
- Häufig ja. Ob Einspruch sinnvoll ist, hängt von Aktenlage, Beweisbarkeit und Verfahrensrisiken ab.
