Hier erfahren Sie Wissenswertes aus meiner Tätigkeit als Strafverteidigerin
Erfolgreiche Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
Ein Mandant erhielt einen Strafbefehl wegen Besitzes und Führens eines Luftgewehrs ohne waffenrechtliche Erlaubnis (§ 2 Abs. 2 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 WaffG). Hintergrund war ein Missverständnis: Zwar war der Erwerb des Luftgewehrs erlaubnisfrei, nicht jedoch der Besitz und das Führen der Waffe. Diese Formen des waffenrechtlichen Umgangs unterlagen in diesem Fall der Erlaubnispflicht - über [...]