Strafverteidigung – mit Erfahrung, Klarheit und Diskretion
Seit vielen Jahren bin ich in der Strafverteidigung tätig und verfüge über umfangreiche praktische Erfahrung aus unterschiedlichsten Verfahren und Verfahrenssituationen.
Strafrecht verlangt nicht nur juristisches Können, sondern vor allem Diskretion, strategisches Denken und einen klaren Blick für das Wesentliche. Ich vertrete Sie mit Sorgfalt, Ruhe und persönlichem Engagement – vom ersten Kontakt bis zur letzten Instanz.
Vertraulichkeit und Verlässlichkeit stehen dabei immer an erster Stelle.
Häufige Fragen zur Strafverteidigung (FAQ)
Was soll ich tun, wenn ich eine polizeiliche Vorladung erhalte?
Nehmen Sie keine Stellung, bevor Sie anwaltlich beraten wurden. Auch als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zur Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Schweigen ist Ihr gutes Recht – ich übernehme die Kommunikation für Sie.
Ab wann brauche ich eine Strafverteidigerin?
So früh wie möglich. Bereits im Ermittlungsverfahren lassen sich durch Akteneinsicht und strategische Vorbereitung wichtige Weichen stellen. Je früher Sie anwaltliche Unterstützung haben, desto besser lassen sich Risiken einschätzen und vermeiden.
Was bedeutet „Akteneinsicht“ – bekomme ich die Unterlagen selbst?
Als Ihre Verteidigerin beantrage ich Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Nur über diesen Weg ist eine vollständige und rechtssichere Einsicht möglich. Die Inhalte bespreche ich im Anschluss ausführlich mit Ihnen.
Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Ein Strafverfahren beginnt meist mit Ermittlungen – z. B. nach einer Anzeige oder Festnahme. Je nach Sachlage folgt eine Einstellung, ein Strafbefehl oder eine Anklage mit Hauptverhandlung. Ich begleite Sie durch jede Verfahrensphase – strategisch, verlässlich und gut vorbereitet.