Strafverteidigung Salem – Ermittlungsverfahren bis Vollstreckung | RAin Martina Spintig

Strafverteidigung in Salem und am Bodensee – Rechtsanwältin Martina Spintig

Vorladung, Ermittlungsverfahren, Strafbefehl oder Haftbefehl: Ich verteidige Sie entschlossen und juristisch präzise – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung, in Rechtsmitteln bis hin zu Fragen der Vollstreckung.

Schwerpunkte der Verteidigung

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren (Aussageverweigerungsrecht, Akteneinsicht)
  • Strafbefehl & Hauptverhandlung
  • Rechtsmittel (Berufung, Revision)
  • Haftprüfung und Haftbeschwerde
  • Beratung bei Hausdurchsuchungen
  • Strafvollstreckungsrecht

Warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist

  • Unbedachte Aussagen lassen sich kaum korrigieren.
  • Rechte sichern: Akteneinsicht, Beweisanträge, Verfahrensstrategie.
  • Früh angesetzte Weichenstellungen beeinflussen den Verfahrensausgang.

Ablauf der Verteidigung

  1. Sofortkontakt: Nach Erhalt von Polizei-/Gerichtspost melden (07553 / 5379300 | E-Mail).
  2. Akteneinsicht: Grundlage jeder fundierten Verteidigung.
  3. Strategie: Individuell, fallbezogen, zielgerichtet.
  4. Vertretung: Entschlossen – in allen Instanzen bis zur Vollstreckung.

Sofort handeln

In Strafsachen zählt jede Stunde. Rufen Sie mich an: 07553 / 5379300 oder schreiben Sie an info@kanzleispintig.de.

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Häufige Fragen zur Strafverteidigung (Salem & Umgebung)

Soll ich zur polizeilichen Vernehmung erscheinen?
Sie sind nicht verpflichtet auszusagen. Holen Sie vorab anwaltlichen Rat ein – frühzeitige Verteidigung ist entscheidend.
Was bringt die Akteneinsicht?
Erst die Akte zeigt den Stand der Vorwürfe und Beweise; darauf basiert eine sinnvolle Verteidigungsstrategie.
Lohnt sich Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Häufig ja. Ob Einspruch sinnvoll ist, hängt von Aktenlage, Beweisbarkeit und Verfahrensrisiken ab.