Sozialversicherungsrecht
Auch auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts können Sie von meiner langjährigen Erfahrung profitieren.
Das Sozialversicherungsrecht umfasst das Recht der Arbeitsförderung, der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Gesetzlichen Unfallversicherung, der Pflegeversicherung und vieles andere mehr.
Sie haben einen ablehnenden Bescheid der Behörde erhalten oder gehen davon aus, dass Ihre Rechte nicht beachtet wurden?
Sie möchten eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente oder Leistungen der Pflegeversicherung durchsetzen?
Ich prüfe den Bescheid bzw. die Rechtslage und setze Ihre berechtigten Ansprüche durch.
Bitte setzen Sie sich frühzeitig, das heißt bereits bei Vorliegen eines ablehnenden Bescheids, mit mir in Verbindung.
Die entscheidenden Weichen können oft durch fachkundige Hilfe bereits im Widerspruchsverfahren gestellt werden. Grundsätzlich besteht weder im Widerspruchsverfahren noch im Klageverfahren vor den Sozialgerichten Anwaltszwang. Jedoch sind profunde Kenntnisse der recht komplexen Materie erforderlich, um schließlich das mit der ursprünglichen Antragstellung gewünschte Ziel zu erreichen.
Die Anwaltskosten mögen zunächst abschrecken, zumal es auch vorkommen kann, dass eine bestehende Rechtsschutzversicherung nicht alle Kosten im Klageverfahren übernimmt und Sie einen Teil der Kosten selbst verauslagen müssen. Die Kosten im Widerspruchsverfahren werden von den uns derzeit bekannten Rechtschutzversicherungen ohnehin nicht übernommen. Sie sollten dabei allerdings bedenken, dass es bei den beantragten Leistungen um Ihnen zustehende Leistungen, oft nicht unerheblichen Umfangs, geht, so dass es sinnvoll ist, diese Angelegenheiten professionell und individuell bearbeiten zu lassen.
Wegen Fragen hierzu sprechen sie mich gerne an.
Arbeitsunfall, Wegeunfall, gesetzliche Unfallversicherung
Sozialversicherungsrecht: Wegeunfall bei Fahrt zur Arbeitsstätte von Wochenendbesuch bei den Eltern nur im Einzelfall Arbeitsunfall, Wegeunfall – die Voraussetzungen Der Unfallschutz der gesetzlichen Unfallversicherung wird durch § 8 II [...]
Meine Spezialisierung – Ihr Vorteil!
Kein Rechtsanwalt kann sich in allen Rechtsgebieten gleichermaßen gut auskennen.
Eine hohe Spezialisierung bewirkt kürzere Einarbeitungszeiten, detaillierteres und schneller abrufbares Fachwissen und kommt Ihnen als Mandant so letztlich in der Fallbearbeitung und im erfolgreichen Abschluss Ihrer Angelegenheit zugute.
Einerseits aus Interesse an der rechtlichen Materie, andererseits aber auch aufgrund persönlicher Erfahrungen, habe ich mich im Laufe meiner nun fast 15jährigen Anwaltstätigkeit auf die genannten Rechtsgebiete spezialisiert.
Ich stehe in den genannten Rechtsgebieten Privatpersonen, Verbänden sowie mittelständischen Unternehmen mit meinem juristischen Know-How und persönlichem Einsatz gleichermaßen zur Verfügung.
Kontinuierliche Fortbildung, gute Erreichbarkeit und vorausschauende sowie verständliche Beratung sind meine Arbeitsmaxime.
Sie möchten fundiert, vorausschauend, umsichtig und rechtssicher beraten und/oder vertreten werden? Dann zögern Sie nicht, telefonisch oder über das Kontaktformular Kontakt mit mir aufzunehmen.
Ich nehme mir Zeit für Sie!