Erbengemeinschaft, Verwaltung des Nachlasses, Klageoptionen
Wesen der Erbengemeinschaft Eine Erbengemeinschaft ist auf Auseinandersetzung angelegt. Ziel der Auseinandersetzung ist die Aufteilung des (Rein-)Nachlasses in der Form, dass die jeweiligen quotenmäßigen Anteile jedem der Miterben als ausschließlich Berechtigtem zugewiesen werden und damit die durch die gemeinsame Erbenstellung entstandene Erbengemeinschaft endet. Problemstellung Die Ermittlung der Nachlasszusammensetzung und der Nachlassverbindlichkeiten sowie deren Begleichung und schließlich die Einigung der Miterben [...]