Familienrecht
In Trennungs- und Scheidungssituationen prüfe und berechne ich Ihre Unterhaltsansprüche und die Ihrer gemeinsamen Kinder. Auch das gemeinsame Vermögen ist auseinanderzusetzen, Zugewinnausgleichsansprüche sind zu ermitteln und zu berechnen. Ich setze Ihre berechtigten Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüche gerichtlich durch, sofern mit Ihrem Ehegatten nicht eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden kann.
Eine Trennung/ Scheidung hat zudem immer auch erbrechtliche Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt. Auch hierüber berate ich Sie, so dass Sie mit meiner fachkundigen Unterstützung die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten können.
Auch Fragen des elterlichen Umgangs mit gemeinsamen minderjährigen Kindern sowie der Ausübung des Sorgerechts sind gegebenenfalls zu klären und festzuschreiben. Hierbei ist viel Fingerspitzengefühl gefragt; letztlich entscheidend ist das Wohl Ihres/r Kindes/r. Ihre konkrete Situation bespreche ich gerne mit Ihnen und vertrete Ihre Position gegenüber dem anderen Elternteil.
Um eine einvernehmliche Scheidung herbeizuführen, können diese Punkte in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt werden. Ich begleite Sie bei der Aushandlung aller Ihnen wichtiger und zu regelnder Aspekte und fasse einen Entwurf Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung ab, die dann beim Notar beurkundet wird.
Der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung hat den Vorteil, dass langwierige und emotional zermürbende gerichtliche Verfahren über die sog. Folgesachen (Unterhalt, Güterrechtssachen, Versorgungsausgleich, Ehewohnungs- und Hausratssachen) durch eine Einigung im Vorfeld der Ehescheidung vermieden werden und die Scheidung der Ehe somit schneller und unkomplizierter stattfinden kann.
In dieser für Sie emotional belastenden Situation unterstütze ich Sie durch Prüfung der sich an die Trennung/ Scheidung anschließenden rechtlichen Fragen, Vertretung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche sowie Aufnahme von Verhandlungen zwecks Abschlusses einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Erbengemeinschaft, Verwaltung des Nachlasses, Klageoptionen
Wesen der Erbengemeinschaft Eine Erbengemeinschaft ist auf Auseinandersetzung angelegt. Ziel der Auseinandersetzung ist die Aufteilung des (Rein-)Nachlasses in der Form, dass die jeweiligen quotenmäßigen Anteile jedem der Miterben als ausschließlich [...]
Meine Spezialisierung – Ihr Vorteil!
Seit über 20 Jahren bin ich als Rechtsanwältin tätig und vertrete Mandanten konsequent und zuverlässig im Erbrecht und in der Strafverteidigung. Meine Arbeit zeichnet sich durch klare Strategie, Durchsetzungskraft und eine professionelle Haltung aus, die auf Ergebnisse ausgerichtet ist.
Erbrecht
Im Erbrecht bearbeite ich Mandate vom Erbscheinsantrag über die Auseinandersetzung von Nachlässen bis hin zu Erbteilungsklagen. Fachwissen, langjährige Erfahrung und eine klare Linie sorgen dafür, dass die Interessen meiner Mandanten in jeder Phase gesichert sind.
Strafverteidigung
In der Strafverteidigung begleite ich Mandanten vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung, in Rechtsmitteln und in Fragen der Vollstreckung. Ziel ist eine Verteidigung, die Klarheit schafft, Chancen nutzt und Rechte kompromisslos wahrt.
Digitalisierte Kanzlei – effizient, modern, zuverlässig
In meiner Kanzlei profitieren Mandanten von modernen, digitalisierten Arbeitsprozessen. Das bedeutet für Sie: schnelle Kommunikation, sichere Datenübermittlung und eine strukturierte Bearbeitung Ihrer Anliegen.
Ob Aktenführung, Terminorganisation oder Korrespondenz – digitale Strukturen ermöglichen mir, effizient und zeitsparend zu arbeiten. So bleibt mehr Raum für das Wesentliche: die persönliche Beratung und die individuelle rechtliche Strategie.
Durch die Verbindung von digitaler Effizienz und klassischer anwaltlicher Sorgfalt biete ich Ihnen ein Höchstmaß an Verlässlichkeit.
Ich nehme mir Zeit für Sie!